Garantie beim Fensterkauf: Was gilt gesetzlich – und worauf Sie achten sollten

Garantie beim Fensterkauf: Was gilt gesetzlich – und worauf Sie achten sollten

Neue Fenster sind eine Investition, die Jahrzehnte halten soll. Doch was passiert, wenn nach zwei Jahren Undichtigkeiten auftreten, der Rahmen sich verzieht oder das Dichtungsgummi reißt? Viele Käufer verwechselnGewährleistungundGarantie– zwei Begriffe mit grundverschiedenen rechtlichen Konsequenzen. In diesem Ratgeber erklären wir, was beim Fensterkauf tatsächlich gilt, welche Fristen zu beachten sind und wie Sie im Streitfall vorgehen.

Gewährleistung vs. Garantie: Der entscheidende Unterschied

Diese Verwechslung ist der häufigste Fehler beim Fensterkauf – und kann teuer werden:

Gesetzliche GewährleistungHerstellergarantie
RechtsgrundlageBGB § 437 ff.Freiwillig, vertraglich
Dauer2 Jahre (Einbau: 5 Jahre)5-30 Jahre je nach Hersteller
Gegen wen?Verkäufer / InstallateurHersteller direkt
Was wird abgedeckt?Mängel bei ÜbergabeOft nur Material, nicht Einbau
Beweislast (erste 6 Monate)Liegt beim VerkäuferJe nach Garantiebedingungen

Wichtig:Eine Herstellergarantie ersetztniedie gesetzliche Gewährleistung – sie kommt obendrauf. Wer „10 Jahre Garantie” verspricht, befreit den Händler damit nicht von seiner 2-jährigen gesetzlichen Pflicht.

Was deckt die gesetzliche Gewährleistung ab?

Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt Ihnen bei Fenstermängeln folgende Rechte (§ 437 BGB):

  1. Nacherfüllung– der Mangel wird behoben (Reparatur oder Austausch)
  2. Minderung– Kaufpreisreduzierung bei nicht behebbarem Mangel
  3. Rücktritt– Rückabwicklung des Kaufvertrags bei erheblichen Mängeln
  4. Schadensersatz– bei nachgewiesenem Verschulden des Verkäufers

Typische Mängel, die unter die Gewährleistung fallen:

  • Undichte Fenster (Zugluft, Kondenswasser zwischen den Scheiben)
  • Verzogene Flügel, die sich nicht richtig schließen lassen
  • Fehlerhafte Beschläge, Griffe oder Scharniere
  • Schlechte Verarbeitung der Dichtungen bereits bei Übergabe
  • Falsch eingebaute Fenster (wenn Montage Teil des Auftrags war)

Achtung:Mängel durch falschen Gebrauch (z. B. dauerhaft gekippte Fenster im Winter) oder eigene Veränderungen fallennichtunter die Gewährleistung.

Wie lange gilt die Gewährleistung? Die wichtigen Fristen

KaufartGewährleistungsfrist
Fensterkauf + Einbau (Werkvertrag)5 Jahreab Abnahme (§ 634a BGB)
Reiner Fensterkauf ohne Einbau (Kaufvertrag)2 Jahreab Übergabe
Gebrauchte Fenster von PrivatKann vertraglich ausgeschlossen werden
Gebrauchte Fenster vom HändlerMindestens1 Jahr

Praxistipp:Wer Fenster inklusive Einbau beauftragt – was der Normalfall ist – profitiert automatisch vom Werkvertragsrecht mit5 Jahren Gewährleistung. Das wissen erstaunlich viele Käufer nicht, und viele Handwerker verschweigen es gern.

Herstellergarantien im Vergleich 2025/2026

Bekannte Fensterhersteller bieten freiwillige Zusatzgarantien – aber das Kleingedruckte entscheidet:

HerstellerGarantiedauerWas ist abgedeckt?Bedingungen
Rehau10 JahreProfil, OberflächeNur zertifizierte Verarbeiter
VEKA10 JahreProfilsystemEinbau durch Fachbetrieb
Schüco10-30 JahreProfil + BeschichtungProduktabhängig
Internorm10 JahreRahmen + VerglasungRegistrierung erforderlich
Velux(Dachfenster)10 JahreProdukt + EinbauFachgerechter Einbau Pflicht

Typische Ausschlüsse in Garantiebedingungen:

  • Schäden durch unsachgemäßen Einbau (nicht durch den Hersteller abgedeckt!)
  • Normaler Verschleiß (Dichtungen, bewegliche Teile, Oberflächen)
  • Folgeschäden durch fehlende Wartung (jährliche Pflege von Beschlägen und Dichtungen ist oft Pflicht)
  • Vandalismusschäden oder höhere Gewalt

Typische Fehler beim Fensterkauf – und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Kein schriftliches Abnahmeprotokoll
Ohne Abnahmeprotokoll beginnt die Gewährleistungsfrist erst nach Zahlung – und Sie können Mängel im Streitfall kaum nachweisen.Lösung:Erstellen Sie beim Einbau ein Protokoll mit Datum, Unterschriften beider Seiten und einer Fotodokumentation.

Fehler 2: Mängel zu spät melden
Versteckte Mängel müssen gemeldet werden, sobald Sie sie entdecken. Im B2B-Bereich gilt § 377 HGB noch strenger.Lösung:Fenster unmittelbar nach Einbau auf Dichtheit, Funktion und Optik prüfen – und Mängelsofort schriftlichanzeigen.

Fehler 3: Garantie und Gewährleistung verwechseln
Viele Käufer denken, eine 10-Jahre-Herstellergarantie deckt alles ab. Tut sie nicht – Einbaufehler etwa bleiben Sache des Handwerkers.Lösung:Beide Dokumente separat aufbewahren und verstehen, wer für was haftet.

Fehler 4: Online-Kauf ohne klare Gewährleistungsregelung
Bei Direktkauf im Internet ohne Montageleistung gilt nur Kaufrecht (2 Jahre). Reklamationen können komplizierter sein, besonders bei ausländischen Händlern.Lösung:AGBs und Gewährleistungsklauseln vor der Bestellung gründlich lesen.

FAQ: Häufige Fragen zur Fenster-Garantie

Muss ich als Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf da war?

In den ersten6 Monaten nach Übergabegilt die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war – der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast um: Dann müssen Sie als Käufer nachweisen, dass der Mangel ursprünglich vorhanden war.

Was tun, wenn der Fensterbauer insolvent ist?

Bei einer insolventen Fachfirma greift nur noch die Herstellergarantie (sofern vorhanden) oder Sie melden Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Für größere Aufträge (ab ca. 5.000 €) empfiehlt sich daher ein Blick auf die Bonität des Betriebs – z. B. über Creditreform oder Bisnode.

Gilt die Garantie auch, wenn ich das Fenster dauerhaft gekippt lasse?

Dauerhaft gekippte Fenster im Winter können als Nutzungsfehler gewertet werden, besonders wenn dadurch Schäden wie Schimmel, Rahmenschäden oder Dichtungsverschleiß entstehen. Der Verkäufer kann in solchen Fällen die Gewährleistung für Folgeschäden ablehnen.

Was kostet ein Gutachter, wenn es zum Streit kommt?

Ein Sachverständigengutachten kostet je nach Aufwand zwischen500 und 2.000 Euro. Für kleinere Streitwerte lohnt sich zunächst die Schlichtungsstelle des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH) oder die örtliche Verbraucherzentrale zu kontaktieren – oft kostenlos oder sehr günstig.

Checkliste: Was Sie beim Fensterkauf dokumentieren sollten

  • Kaufvertrag mit genauer Produktbezeichnung (Hersteller, Profil, Verglasung, Uw-Wert)
  • Montagetermin schriftlich bestätigen lassen
  • Abnahmeprotokoll mit Datum und Mängelliste (auch „keine Mängel festgestellt” dokumentieren)
  • Fotos vom Zustand nach Einbau – innen und außen, alle Fenster
  • Garantieurkunde des Herstellers aufbewahren und Produkt ggf. registrieren
  • Rechnungen und Lieferscheine mindestens 10 Jahre aufbewahren

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